Achtung Fahrer zum Handyverbot wurde nun auch vom OLG Zweibrücken ( 1SS 1/14 ) festgestellt, dass selbst das ablesen der Uhrzeit auf dem Handy ein Verstoß gegen das Handyverbot darstellt.
Jegliche Nutzung einer Funktion des Handys, also auch die Navigationsfunktion, Uhrzeit, SMS usw. stellt eine Nutzung des Handys da.
Die Nutzung jedoch ist nun einmal bei laufendem Motor für den Fahrzeugführer verboten.
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